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Die BGV-A3 Prüfung 

Die Prüfung nach BGV-A3 heute DGUV-Vorschrift 3 wird von den Berufsgenossenschaften gefordert. Im §5 dieser Verordnung heißt es Betriebsmittel müssen vor der Erstinbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen durch eine qualifizierte Person geprüft werden müssen.

Nicht jeder Elektriker ist sofort eine qualifizierte Person fürs Prüfen. Die Anforderung an einen Prüfer sind in der TRBS1203 aufgelistet. 

Die BG-Regeln sind einzuhalten, Verstöße gegen diese können strafrechtlich geahndet werden. 

Mit VoltiCheck.de finden Sie einen Partner, der alle nötigen Voraussetzungen für das Prüfen mitbringt. Bei uns sind die Prüfer befähigte Personen nach TRBS 1203.

Wir prüfen mit modernen Geräteprüfer. Jedes geprüfte Betriebsmittel bekommt bei uns eine Prüfplakette mit ID. Der Prüfplakette kann der nächste Prüftermin entnommen werden, anhand der ID kann das Betriebsmittel bei der nächsten Prüfung leichter aufgefunden werden. Für jedes geprüfte Betriebsmittel wird eine Gefährdungsbeurteilung erstellt.

 

Was prüfen wir noch?

Wir prüfen ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel nach VDE 0701-0702

Wir prüfen Maschinen nach VDE 0113

Wir prüfen medizinische Geräte nach VDE 0751

Wir prüfen elektrische Installationen nach VDE 0100-105