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FAQ

Was wird geprüft?

Die elektrische Betriebssicherheit aller Betriebsmittel, die für den Anschluss an das Niederspannungs-Stromnetz vorgesehen sind (PC, Monitor, Drucker, Netzteile, Mehrfachsteckdosen, usw.). Kurz gesagt: alle Geräte mit einem Stecker.

Wie wird geprüft?

Jedes elektrische ortsveränderliche Gerät wird einer Sicht- und messtechnischen Kontrolle unterzogen. Hierzu müssen die Geräte, Anschlussleitungen und Steckverbindungen zugänglich sein.

Was sind ortsveränderliche Betriebsmittel?

Dies sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, z. B. handgeführte Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, Geräteanschlussleitungen usw.

Was sind ortsfeste Betriebsmittel?

Dies sind fest angebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, dass sie nicht leicht bewegt werden können oder wegen mechanischer Befestigung während des Betriebes an ihren Aufstellungsort gebunden sind. Dazu gehören auch elektrische Betriebsmittel, die vorübergehend fest angebracht sind und über bewegliche Leitungen betrieben werden.

Warum wird geprüft?

Es wird geprüft, um frühzeitig Defekte an Betriebsmitteln zu erkennen. Diese sollen mit der Prüfung rechtzeitig aus dem Verkehr gezogen werden, um Personen- und Sachschäden zu verhindern. Des Weiteren wird das Prüfen in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV-Vorschrift 3 und der Betriebssicherheitsverordnung gefordert.

Werden die Angestellten während der Prüfung im Arbeitsablauf gestört?

Wir versuchen die Prüfung so zu gestalten, dass die Auswirkungen auf den üblichen Arbeitsablauf so gering wie möglich gehalten werden. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass kurzzeitig der Arbeitsplatz geräumt werden muss, so dass die befähigte Person die Prüfung durchführen kann.

Wie lange dauert eine Prüfung?

Pro Betriebsmittel dauert die Prüfung ca. 10 Minuten.

Dürfen nach der Prüfung auch nicht geprüft Betriebsmittel im Unternehmen benutzt werden?

Das muss der Unternhmener festlegen. Laut der DGUV-Vorschrift 3 dürfen nur geprüfte Betriebsmittel im Unternehmen benutzt werden. Dieses gilt auch für privat mitgebrache Betriebsmittel.